Das Sozialgesetzbuch 10 regelt, nach welchen Kriterien auch sensible personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, unter Umständen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person.
Das Sozialgesetzbuch 10 regelt, nach welchen Kriterien auch sensible personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, unter Umständen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person.
2. September 2020