„CORONA“ und HOME-OFFICE
– Wie steht‘s eigentlich mit dem Datenschutz?!?
Von Dipl. rer. nat. H.-Hubert Brenner, Experte für Datenschutz und IT-Sicherheit
Im Zuge der CORONA-Krise sind viele Arbeitnehmer mehr oder weniger gezwungen, im sogenannten HOME-OFFICE zu arbeiten. Aber wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Welche Belange sind datenschutzrechtlich und – technisch zu beachten?
Datenschutz im HOME OFFICE – wann gilt er?
Datenschutzregeln gelten im HOME OFFICE immer dann, wenn (sensible) personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Was genau personenbezogene Daten sind, ist in Artikel 4. Abs.1 der Datenschutz-Grundverordnung„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen (DSGVO) beschrieben. Wann diese sensibel und damit besonders schützenswert sind, definiert Art. 9, Abs. 1 DSGVOBesonders sensible personenbezogene Daten sind zum Beispiel religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sowie Daten zu Gesundheit und Sexualleben sowie biometrische und genetische Daten.. Unter welchen Bedingungen diese Daten bearbeitet werden dürfen, geht aus § 67(a) Abs. 1 SGB XDas Sozialgesetzbuch 10 regelt, nach welchen Kriterien auch sensible personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, unter Umständen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person. hervor.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass personenbezogene Daten weder in unbe-fugte Hände gelangen noch von außen manipuliert werden können.
Datensicherheit – eine Voraussetzung für den Datenschutz
Eine Voraussetzung für die Umsetzung des Datenschutzes ist Datensicherheit. Darunter versteht man all die Maßnahmen, die technisch und organisatorisch sicherstellen, dass die nach Datenschutzrichtlinien erhobenen Daten sicher aufbewahrt werden.
Dabei bezieht sich die Datensicherheit natürlich nicht nur auf personenbezogene Daten, sondern ist auch für alle im HOME OFFICE verarbeiteten Informationen einzuhalten. Die wichtigsten Maßnahmen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
„TOM“ am HOME-OFFICE-Arbeitsplatz
„TOM“ steht für Technisch-Organisatorische-Maßnahmen zur Datensicherheit.
Prinzipiell trägt der Arbeitgeber im HOME OFFICE die datenschutzrechtliche Verantwortung.
Aus diesem Grund sind (mindestens) folgende Punkte zu beachten, die je nach Sensibilität der personenbezogenen Daten umso stärker/umfangreicher sein müssen:
- Der Raum, in dem das HOME-OFFICE stattfindet, muss abschließbar sein.
- Dienstliche Unterlagen wie Akten, Datenträger etc. sollten darüber hinaus in einem verschließbaren Schrank oder Fach o.Ä. aufbewahrt werden.
- Die elektronische Datenübermittlung per E-Mail ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln. Aktuell, im Sommer 2020, bedeutet dies zum Beispiel, dass nicht nur der Transport, sondern auch der Inhalt von E-Mails verschlüsselt werden sollte.
- Berufliche E-Mails dürfen nicht auf private E-Mail-Postfächer weitergeleitet werden.
- Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung ist ausschließlich beruflich zu nutzen! Die Nutzung privater IT ist nur dann gestattet, wenn eine Separierung der beruflich genutzten Software möglich ist (z.B. durch Virtualisierung).
- Datenträger (Festplatten [ext. & int.], USB-Sticks, Speicherkarten etc.), die beruflich genutzt werden, sollten verschlüsselt sein.
- Der Zugriff auf die IT ist mit einem (sicheren) PasswortSichere Passwörter sind 10 Zeichen lang, enthalten Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen und Zahlen. Dabei dürfen die Zeichenfolgen keinen Sinn ergeben. durchzuführen oder via Token (z.B. Fido2Fido 2 ist ein neueres Verfahren auf Hardwarebasis, das die Passworteingabe überflüssig macht und individuelle (!) Sicherheit garantiert. ) freizuschalten.
- Der Zugriff Dritter, wie Familienmitglieder, Mitbewohner, Besucher o.A., sollte nicht möglich sein und auch bei kurzzeitigem Verlassen des Computers einfach gesperrt werden können
Bei der HOME-OFFICE-Planung sollte der Datenschutzbeauftragte frühzeitig beteiligt werden, um die Frage zu klären, inwieweit personenbezogene Daten bearbeitet werden und in welchem Umfang daraus resultierend Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz umgesetzt werden müssen.
Weiterführende Informationen
- Passwortloses Anmelden dank FIDO2
Beitrag von Heise online